Im Sinne des § 76 Abs. 3 der Oö. Gemeindeordnung 1990 idgF wird der Entwurf des Voranschlages 2023 sowie die mittelfristige Ergebnis- u. Finanzierungsplanung 2023 – 2027 hiermit kundgemacht.
Den Entwurf zum Voranschlag 2023 bzw. den MEFP 2023 – 2027 finden Sie unter Gemeinde – Finanzen