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Aktuelles, Amtstafel_archiv

Kundmachung: Gemeindevoranschlag Finanzjahr 2023 – Auflage

Im Sinne des § 76 Abs. 7 der Oö. Gemeindeordnung 1990 idgF wird der in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates beschlossene Voranschlages 2023 sowie die mittelfristige Ergebnis- u. Finanzierungsplanung 2023 – 2027 hiermit kundgemacht. Weiters wurde auch die Hebesatz-Verordnung (Gebührenanpassungen) beschlossen. Diese Tarife gelten ab 01.01.2023. Den Voranschlag 2023 bzw. den MEFP 2023 – 2027 finden…

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