Kundmachung: Gemeindevoranschlag Finanzjahr 2023 – Auflage

Im Sinne des § 76 Abs. 7 der Oö. Gemeindeordnung 1990 idgF wird der in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates beschlossene Voranschlages 2023 sowie die mittelfristige Ergebnis- u. Finanzierungsplanung 2023 – 2027 hiermit kundgemacht.

Weiters wurde auch die Hebesatz-Verordnung (Gebührenanpassungen) beschlossen. Diese Tarife gelten ab 01.01.2023.

Kdm_VA2023_final Hebesatz_VO_2023

Den Voranschlag 2023 bzw. den MEFP 2023 – 2027 finden Sie unter Gemeinde – Finanzen