Im Sinne des § 76 Abs. 7 der Oö. Gemeindeordnung 1990 idgF wird der in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates beschlossene Voranschlages 2023 sowie die mittelfristige Ergebnis- u. Finanzierungsplanung 2023 – 2027 hiermit kundgemacht.
Weiters wurde auch die Hebesatz-Verordnung (Gebührenanpassungen) beschlossen. Diese Tarife gelten ab 01.01.2023.
Kdm_VA2023_final Hebesatz_VO_2023Den Voranschlag 2023 bzw. den MEFP 2023 – 2027 finden Sie unter Gemeinde – Finanzen