Kundmachung: Entwurf Nachtragsvoranschlag 2021 (NVA)

Im Sinne des § 76 Abs. 7 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i. d. g. F. wird hiermit kundgemacht, dass der vom Gemeinderat  der Gemeinde St. Aegidi in der am 10.12.2020 abgehaltenen öffentlichen Sitzung beschlossene Gemeindevoranschlag für das Finanzjahr 2021 von heute an zwei Wochen im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt.

Kundmachung_ENTWURF_NVA