Bundespräsidentenwahl 2022

Am 9. Oktober wird gewählt.
Die „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung
– für Sie und für die Gemeinde. 

Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Bundespräsidentenwahl optimal unterstützen. Deshalb werden wir Ihnen Mitte September eine „Amtliche Wahlinformation – Bundespräsidentenwahl 2022“ zustellen. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung (siehe Abbildung).

Diese ist nämlich mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Strich-Code für die schnellere Abwicklung bei der Wahl selbst.

Doch was ist mit all dem zu tun?

Zur Wahl am 9. Oktober bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis in das Wahllokal mit. Damit erleichtern Sie die gesamte Abwicklung, und sorgen dafür, dass sich die Wartezeiten bis zur Stimmabgabe verkürzen.

Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl.

Sie haben dafür drei Möglichkeiten:

  • persönlich am Gemeindeamt
  • schriftlich mit der personalisierten Anforderungskarte, die in der “Amtlichen Wahlinformation” enthalten ist
  • elektronisch im Internet
    Mit dem personalisierten Code in der „Amtlichen Wahlinformation“ können Sie auf www.wahlkartenantrag.at Ihre Wahlkarte beantragen.

Für eine mögliche Stichwahl kann die Wahlkarte für den zweiten Wahlgang gleich mitbeantragt werden, sollten Sie auch an diesem Termin (6. November 2022) verhindert sein.

Unsere Tipps zur Wahlkarte

  • Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig!
  • Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden!
  • Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 5. Oktober 2022.
  • Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse.

 

Die Wahlkarte muss spätestens am 9. Oktober 2022 bis 17 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Sie haben weiters die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag bei jedem geöffneten Wahllokal oder bei jeder Bezirkswahlbehörde abzugeben.