Änderungen hinsichtlich Veranstaltungen durch Novellierung der COVID-19-Lockerungsverordnung

Mit der 6. COVID-19-LV-Novelle wurden Änderungen hinsichtlich Veranstaltungen, insbesondere hinsichtlich der maximalen Teilnehmeranzahl, vorgenommen. Diese Änderungen treten mit 1. Juli 2020 in Kraft.

  • Veranstaltungen OHNE zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze:
    – max. 100 Personen
  • Veranstaltungen MIT zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze:
    – In geschlossenen Räumen: max. 250 Personen
    – Im Freiluftbereich: max. 500 Personen
  • Veranstaltungen OHNE zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze:
    – max. 200 Personen
  • Veranstaltungen MIT zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze:
    – In geschlossenen Räumen: max. 500 Personen
    – Im Freiluftbereich: max. 750 Personen
  • Veranstaltungen OHNE zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze:
    – max. 200 Personen
  • Veranstaltungen MIT zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze:
    – In geschlossenen Räumen: max. 500 Personen
    – Im Freiluftbereich: max. 750 Personen
  • Mit Bewilligung der für den Veranstaltungsort örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde:
    – In geschlossenen Räumen: max. 5000 Personen
    – Im Freiluftbereich: max. 10000 Personen