Mit der 6. COVID-19-LV-Novelle wurden Änderungen hinsichtlich Veranstaltungen, insbesondere hinsichtlich der maximalen Teilnehmeranzahl, vorgenommen. Diese Änderungen treten mit 1. Juli 2020 in Kraft.
- Veranstaltungen OHNE zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze:
– max. 100 Personen - Veranstaltungen MIT zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze:
– In geschlossenen Räumen: max. 250 Personen
– Im Freiluftbereich: max. 500 Personen
- Veranstaltungen OHNE zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze:
– max. 200 Personen - Veranstaltungen MIT zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze:
– In geschlossenen Räumen: max. 500 Personen
– Im Freiluftbereich: max. 750 Personen
- Veranstaltungen OHNE zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze:
– max. 200 Personen
- Veranstaltungen MIT zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze:
– In geschlossenen Räumen: max. 500 Personen
– Im Freiluftbereich: max. 750 Personen - Mit Bewilligung der für den Veranstaltungsort örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde:
– In geschlossenen Räumen: max. 5000 Personen
– Im Freiluftbereich: max. 10000 Personen