Kundmachung: Gemeindevoranschlag Finanzjahr 2026 – Auflage

Im Sinne des § 76 Abs. 7 der Oö. Gemeindeordnung 1990 idgF wird der in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates beschlossene Voranschlages 2026 sowie die mittelfristige Ergebnis- u. Finanzierungsplanung 2026 – 2030 hiermit kundgemacht.

Kundmachung Beschluss Voranschlag 2026

Den Voranschlag 2026 bzw. den MEFP 2026 – 2030 finden Sie unter Gemeinde – Finanzen