Mit 1. April 2025 treten neue Regelungen im österreichischen Passwesen in Kraft. Die wichtigsten Punkte für Bürgerinnen und Bürger zusammengefasst:
1. Gebührenbefreiung nach der Geburt – nur noch für ein einziges Reisedokument
Wird nach der Geburt eines Kindes ein Reisedokument beantragt, ist ab sofort nur mehr ein einziges Dokument gebührenfrei. Das bedeutet: Eltern müssen sich entscheiden, ob sie einen Reisepass oder einen Personalausweis kostenlos beantragen möchten. Die Gebührenbefreiung gilt ausschließlich für das zuerst ausgestellte Dokument – weitere Dokumente sind kostenpflichtig.
Beispiel:
Wird nach der Geburt ein Reisepass beantragt, ist dieser kostenlos. Möchten die Eltern jedoch später – etwa zum zweiten Geburtstag – zusätzlich noch einen Personalausweis beantragen, fallen hierfür bereits Gebühren an, auch wenn es sich um die erstmalige Ausstellung dieses Dokuments handelt. Die Gültigkeit beträgt in diesem Fall trotzdem fünf Jahre.
2. Gebührenerhöhung für Ausweise ab Juli 2025
Ab 01. Juli steigen die Gebühren u. a. für Reisepass und Personalausweis deutlich. Grund dafür ist die Anpassung an die Inflation seit 2011 – insgesamt um 48,2 %. Ein Reisepass kostet künftig 112 Euro (statt bisher 75,90) und der Personalausweis 91 Euro (bisher 61,50).
Genereller Hinweis: Bitte Reisedokumente rechtzeitig beantragen – derzeit ist mit einer Bearbeitungszeit von 3 bis 4 Wochen zu rechnen!